Mieterwechsel und Energievertrag
Beim Umzug entscheidet saubere Energie-Abmeldung über Kosten. So sicherst du Zählerstand, Lieferbeginn und Schlussrechnung.
Ein Umzug ist schon voll genug: Kartons, Ummeldung, Kaution, Internet, Möbel. Der Energievertrag wirkt daneben klein, kann aber später teuer werden. Wenn Zählerstand, Lieferbeginn und Abmeldung nicht sauber passen, zahlst du im Zweifel für Verbrauch, der nicht mehr zu dir gehört, oder landest am neuen Wohnort in einem teuren Übergangstarif.
Was ist das?
Beim Mieterwechsel geht es energievertraglich um zwei saubere Schnitte: Du beendest die Belieferung in der alten Wohnung und startest sie in der neuen Wohnung. Entscheidend ist nicht nur das Umzugsdatum, sondern der tatsächliche Zählerstand am Auszugstag und am Einzugstag.
Für Strom und Gas gibt es in Deutschland meist einen örtlichen Grundversorger. Wenn an einer neuen Adresse Strom genutzt wird, ohne dass ein aktiver Liefervertrag sauber zugeordnet ist, springt der Grundversorger ein. Das schützt dich vor einer Versorgungslücke, ist aber selten die günstigste Lösung. Die Bundesnetzagentur weist regelmäßig darauf hin, dass Preise, Abschläge und Tarifbedingungen genau geprüft werden sollten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem, Anbieterwechsel nicht erst dann anzugehen, wenn schon Probleme entstanden sind.
Wichtig: Der Energievertrag hängt nicht automatisch korrekt an deinem Mietvertrag. Vermieter, Vormieter oder Nachmieter regeln das nicht für dich. Du brauchst eigene Nachweise.
Wie funktioniert es?
Dein wichtigster Beleg ist der Zählerstand. Notiere beim Auszug und Einzug jeweils Datum, Uhrzeit, Zählernummer und Stand. Mach ein Foto, auf dem Zählernummer und Wert lesbar sind. Noch besser: Lass den Stand im Übergabeprotokoll von Vermieter, Hausverwaltung oder Nachmieter gegenzeichnen.
Den alten Versorger solltest du spätestens zwei bis sechs Wochen vor Auszug informieren. Als ruhige Faustregel passt: mindestens vier Wochen vorher abmelden. Gib Vertragsnummer, Auszugsdatum, Zählernummer, Zählerstand zum Auszug und deine neue Rechnungsadresse an. Die Schlussrechnung kommt oft erst später, muss dich aber noch erreichen.
Am neuen Wohnort solltest du den Lieferbeginn genau auf den Einzug legen. Wenn du erst nach Wochen aktiv wirst, kann Ersatzversorgung greifen. Diese läuft höchstens drei Monate und kann deutlich teurer sein als ein regulärer Vertrag. Danach wird daraus meist Grundversorgung, wenn kein anderer Vertrag startet. Beides ist bequem, aber nicht automatisch preiswert.
Beim Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. Das ist besonders relevant, wenn dein bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht beliefert oder nur zu schlechteren Konditionen. Kündige schriftlich, nenne die neue Adresse und halte die Frist ein. Viele Verträge verlangen, dass du den Umzug rechtzeitig meldest, oft mehrere Wochen vorher. Prüfe deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Umzugsklausel in deinen Vertragsunterlagen.
Vergleiche für die neue Adresse vor dem Einzug. Tarife sind lokal, weil Netzentgelte, Grundpreise und Verfügbarkeit je Netzgebiet unterschiedlich sind. Achte auf Arbeitspreis in Cent pro kWh, Grundpreis pro Monat oder Jahr, Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Bonusbedingungen und Kündigungsfrist. Stand April 2026 gilt: Strompreise sind weiter regional verschieden, und 19 Prozent Mehrwertsteuer sind in Bruttopreisen enthalten.
In der Praxis
Angenommen, du ziehst zum 1. Juni um und verbrauchst als Zwei-Personen-Haushalt etwa 2.500 kWh Strom im Jahr. Ein regulärer Tarif an der neuen Adresse kostet beispielhaft 34 Cent pro kWh plus 150 Euro Grundpreis. Ein ungünstiger Übergangstarif liegt bei 44 Cent pro kWh plus 180 Euro Grundpreis. Dann zahlst du aufs Jahr gerechnet 1.030 Euro statt 1.000 Euro? Nein, rechne sauber: 2.500 kWh mal 34 Cent sind 850 Euro, plus 150 Euro Grundpreis also 1.000 Euro. Bei 44 Cent sind es 1.100 Euro plus 180 Euro, also 1.280 Euro. Der Unterschied liegt bei 280 Euro pro Jahr, also rund 28 Prozent. Das ist keine feste Zusage, sondern eine Beispielrechnung mit 2026-nahen Tarifgrößen.
Der Ablauf wäre praktisch so: Vier Wochen vor dem Umzug meldest du den alten Vertrag ab und beauftragst für die neue Adresse einen Lieferbeginn zum 1. Juni. Am 31. Mai fotografierst du den alten Zählerstand und lässt ihn im Protokoll eintragen. Am 1. Juni machst du dasselbe in der neuen Wohnung. Diese zwei Fotos sind deine Absicherung, falls später ein falscher Zeitraum abgerechnet wird.
Eine häufige Stolperfalle ist die falsche Zählernummer. Gerade in Mehrfamilienhäusern hängen mehrere Zähler nebeneinander. Wenn du den falschen Zähler meldest, kann die Schlussrechnung komplett danebenliegen. Eine zweite Kostenfalle sind Bonus-Tarife, bei denen der Bonus nur nach zwölf Monaten oder nur bei bestimmter Vertragsdauer gezahlt wird. Wenn du bald wieder umziehst, kann ein scheinbar günstiger Tarif dadurch schlechter werden.
Prüfe die Schlussrechnung des alten Versorgers Punkt für Punkt: Stimmt das Ablesedatum mit deinem Auszugstag überein? Passt die Zählernummer? Endet der Verbrauchszeitraum wirklich mit deinem dokumentierten Stand? Wurden Abschläge korrekt verrechnet? Wenn etwas nicht passt, widersprich schriftlich und füge Foto sowie Übergabeprotokoll bei.
Fazit
Beim Mieterwechsel sparst du nicht durch Hektik, sondern durch saubere Fristen und Nachweise. Dokumentiere beide Zählerstände, melde den alten Vertrag mindestens vier Wochen vorher ab, prüfe für die neue Adresse vor dem Einzug einen passenden Tarif und kontrolliere später die Schlussrechnung. Dein nächster Schritt: Lege dir für den Umzug eine kurze Energie-Checkliste mit Auszugsdatum, Einzugsdatum, Zählernummern, Fotos und Anbieterfristen an.